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Rail&Fly – oder besser: Rail&Bye

Es klingt wie ein Traum: ein einziges Ticket, mit dem man bequem vom Provinzbahnhof bis ins Flugzeug rutscht. Die Realität sieht aber so aus: Man rauscht nicht ins Flugzeug, sondern ins Landgericht – zumindest dann, wenn die Deutsche Bahn mal wieder ihren berühmten „pünktlich, aber anders“-Service anbietet.

Die Bahn: offizieller Sabotagepartner

Ein Ehepaar wollte im November 2023 vom heimatlichen Halle über Frankfurt nach Amsterdam und dann auf Kreuzfahrt nach Norwegen. Klingt kompliziert? War es auch. Die Bahn hatte offensichtlich beschlossen, sich nicht an die Pläne des Paares zu halten. Ergebnis: verspätete Züge, verpasste Anschlüsse, keine Kreuzfahrt – aber eine Menge Wut.

Das Timing: Von Optimismus und Fahrplanfantasien

Die beiden hatten es eigentlich vorbildlich gemacht: 5.45 Uhr am Bahnhof, um 6.18 Uhr sollte der Zug fahren. Der Plan: 9.18 Uhr am Frankfurter Flughafen, also satte 2 Stunden und 32 Minuten vor Abflug. Klingt straff, aber immerhin sportlich.

Blöd nur: Der Reiseveranstalter hatte in seinen Unterlagen klar und deutlich gesagt: „Bitte drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen.“ Übersetzt: „Wir wissen, dass die Bahn unzuverlässiger ist als ein Toaster mit Wackelkontakt – also nehmt lieber einen Zug am Vortag.“

Das Ehepaar ignorierte den Rat und hoffte stattdessen auf deutsche Pünktlichkeit. Ein Fehler, der ungefähr so klug war wie die Idee, mit Schlittschuhen auf die A1 zu fahren.

Die Bahn: offizieller Sabotagepartner

Natürlich tat die Bahn ihr Übriges: Ausfälle, Verspätungen, ein verpasster Anschlusszug. Das volle Programm. Der Effekt: Statt Duty-Free-Shopping in Frankfurt gab’s die Erkenntnis, dass Check-in-Schalter tatsächlich irgendwann schließen.

Daraufhin klagte der Mann. Schließlich hatte er sich ja „rechtzeitig“ auf den Weg gemacht – so rechtzeitig, wie man es eben für möglich hielt, wenn man den Glauben an das deutsche Schienennetz nicht aufgeben will.

Das Urteil: Selbst schuld!

Das Landgericht Koblenz war allerdings gnadenlos. Mit der trockenen Eleganz, für die deutsche Justiz berüchtigt ist, urteilte es: „Selbst zu verantworten!“

Denn: Wer eine Pauschalreise mit Rail&Fly bucht, muss sich an die „Empfehlungen“ des Veranstalters halten. Und diese Empfehlungen sind in Wahrheit keine Empfehlungen, sondern eher eine Mischung aus göttlichen Geboten und TÜV-Prüfprotokollen. Drei Stunden vorher da sein – Punkt.

Das Gericht stellte außerdem fest: Die Zeitplanung sei „bereits bei einem optimalen Anreiseverlauf äußerst knapp kalkuliert“ gewesen. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Bahn pünktlich gewesen wäre, wäre es riskant gewesen. Und das ist ungefähr so, als würde man sagen: „Selbst wenn der Toaster nicht brennt, ist er zu heiß zum Anfassen.“

Die Bahn als Running Gag

Besonders charmant: Das Gericht verwies ausdrücklich auf die „für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn“. Damit ist es jetzt amtlich: Nicht nur der Stammtisch, auch Richter dürfen die Bahn als Pointe benutzen.

Das Urteil zeigt: Wer mit Rail&Fly reist, sollte am besten schon losfahren, bevor er das Ticket überhaupt gebucht hat. Sicherheitshalber gleich zwei Tage vorher. Vielleicht auch drei.

Denn eins ist klar: Die Bahn ist Teil des Pauschalpakets – aber eben der Teil, der garantiert dafür sorgt, dass man das Paket nie ganz auspackt. Willkommen in Deutschland, wo der Urlaub beginnt, sobald man Klage einreicht.